In der neuen generalistischen Pflegeausbildung werden die angehenden Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner in 5 verschiedenen Kompetenzbereichen ausgebildet. Diese sind vom Gesetzgeber vorgegeben und für ganz Deutschland einheitlich. Die Kompetenzbereiche sind auch der Maßstab, nach denen die Auszubildenden in der Zwischenprüfung und im Examen am Ende der Ausbildung geprüft werden.
Kompetenzbereich I
Pflege von Menschen aller Altersgruppen verantwortlich planen, organisieren, gestalten und evaluieren.
Weitere Inhalte: die verschiedenen Pflegemaßnahmen (z.B. Mobilisation, Körperpflege, etc.), der Pflegeprozess, Pflegediagnostik, Erste-Hilfe-Maßnahmen, etc.
Kompetenzbereich II
Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten.
Weitere Inhalte: wie kommuniziere ich mit einem Patienten/Bewohner/Klienten, wie leite ich jemanden an, wie berate ich jemanden, wie spreche ich mit anderen
Kompetenzbereich III
Intra- und Interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
Weitere Inhalt: Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen, Infusionen und Medikamente, Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, hygienisches Arbeiten
Kompetenzbereich IV
Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
Weitere Inhalte: Gesetze zum Thema Körperverletzung und Schweigepflicht, Expertenstandards in der Pflege, Ethik, Qualitätsmanagement
Kompetenzbereich V
Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.
Weitere Inhalte: Wie kann ich lebenslang lernen und mich weiterbilden, Theorie-Praxis-Transfer, die eigene berufliche Haltung & Einstellungen (z.B. was ist für mich gute Pflege?)
Weitere Hinweise findest Du hier.