Eine der häufigsten Fragen vor Ausbildungsbeginn lautet: Was verdiene ich eigentlich in der Pflegeausbildung? Die gute Nachricht vorweg — die Pflegeausbildung gehört zu den bestbezahlten Ausbildungsberufen in Deutschland. Seit dem Pflegeberufegesetz 2020 ist zudem festgelegt, dass die Ausbildung schulgeldfrei ist und du eine angemessene Ausbildungsvergütung erhältst. In diesem Artikel findest du alle Informationen zu Gehalt, Zuschlägen, Nettolohn und deinen finanziellen Perspektiven nach der Ausbildung.

Junger Mann zeigt einen 100-Euro-Schein — Ausbildungsgehalt in der Pflege
Die Pflegeausbildung gehört zu den bestbezahlten Ausbildungsberufen

Ausbildungsgehälter im Überblick

Das Gehalt in der Pflegeausbildung richtet sich nach dem Träger deiner Ausbildung und dem dort geltenden Tarifvertrag. Die drei gängigsten Trägerarten sind öffentliche Einrichtungen (z. B. kommunale Krankenhäuser), kirchliche Träger (z. B. Diakonie, Caritas) und private Einrichtungen.

1.491 €1. Jahr (TVAöD-Pflege)
1.552 €2. Jahr (TVAöD-Pflege)
1.653 €3. Jahr (TVAöD-Pflege)
AusbildungsjahrÖffentlicher Dienst (TVAöD-Pflege, ab 1. Mai 2026)Kirchliche Träger (AVR Caritas / Diakonie)Private Träger (Richtwert)
1. Ausbildungsjahr1.490,69 EUR≈ 1.490 EUR*ca. 1.350–1.490 EUR*
2. Ausbildungsjahr1.552,07 EUR≈ 1.552 EUR*ca. 1.400–1.550 EUR*
3. Ausbildungsjahr1.653,38 EUR≈ 1.653 EUR*ca. 1.500–1.650 EUR*

*Stand: Mai 2026. Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas übernehmen die Beträge des TVAöD-Pflege; die Diakonie liegt meist auf ähnlichem Niveau. Private Träger ohne Tarifbindung zahlen häufig etwas weniger – der verbindliche Betrag steht in deinem Ausbildungsvertrag. Zum 1. April 2025 galten im öffentlichen Dienst 1.415,69 / 1.477,07 / 1.578,38 EUR.

Wichtig: Diese Beträge sind Bruttogehälter! Von diesen Summen werden noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Was am Ende auf deinem Konto landet, ist der Nettobetrag — mehr dazu weiter unten.

Warum variiert das Gehalt je nach Träger?

  • Öffentlicher Dienst (TVAöD-Pflege): Kommunale Krankenhäuser und öffentliche Pflegeeinrichtungen zahlen die Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes, Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege); nach der Ausbildung gilt der TVöD-P. Dieser Tarif bietet in der Regel die höchsten Ausbildungsgehälter und wird regelmäßig verhandelt.
  • Kirchliche Träger (AVR): Die Diakonie und die Caritas haben eigene Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), die sich am TVöD/TVAöD orientieren: Die Caritas übernimmt die TVAöD-Beträge (meist zeitversetzt), die Diakonie liegt auf ähnlichem Niveau – dafür mit anderen Zusatzleistungen (z. B. kirchliche Zusatzversorgung).
  • Private Träger: Private Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser können die Vergütung freier gestalten. Einige private Träger zahlen vergleichbar mit dem öffentlichen Dienst, andere liegen leicht darunter. Es lohnt sich, bei der Bewerbung nachzufragen.

Brutto vs. Netto: Was bleibt wirklich übrig?

Was ist der Unterschied?

  • Bruttolohn = dein Gehalt vor Abzügen. Das ist der Betrag, der im Ausbildungsvertrag steht.
  • Nettolohn = dein Gehalt nach Abzügen. Das ist der Betrag, der tatsächlich auf deinem Konto landet.

Welche Abzüge gibt es?

Vom Bruttolohn werden folgende Beiträge abgezogen:

AbzugAnteil (Arbeitnehmer, 2026)Beispiel bei 1.552 EUR brutto
Krankenversicherung7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø 2026 ca. 1,45 %)ca. 136 EUR
Pflegeversicherung1,8 % (kinderlos ab 23 Jahren: 2,4 %)ca. 28–37 EUR
Rentenversicherung9,3 %ca. 144 EUR
Arbeitslosenversicherung1,3 %ca. 20 EUR
Lohnsteuerabhängig von Steuerklasseca. 0–30 EUR
Kirchensteuer (falls zutreffend)8–9 % der Lohnsteuerca. 0–3 EUR

Detaillierte Beispielrechnung

Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr, öffentlicher Träger (TVAöD-Pflege 2026), Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, kinderlos, 23 Jahre:

PositionBetrag
Bruttogehalt1.552,07 EUR
− Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag)− 135,8 EUR
− Pflegeversicherung (2,4 % kinderlos)− 37,2 EUR
− Rentenversicherung (9,3 %)− 144,3 EUR
− Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 20,2 EUR
− Lohnsteuer (Steuerklasse I)− ca. 15,0 EUR
≈ Nettogehalt≈ 1.200 EUR

Tipp: Der genaue Nettobetrag hängt von deiner individuellen Situation ab (Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse, Bundesland). Mit einem Brutto-Netto-Rechner im Internet kannst du dein persönliches Nettogehalt berechnen.

Nettogehalt-Übersicht (Richtwerte)

Grob gerechnet bleibt dir als Azubi in der Pflege etwa 75–80 % deines Bruttogehalts als Nettolohn. Hier die ungefähren Nettobeträge:

AusbildungsjahrBrutto (TVAöD-Pflege 2026)Netto (ca., Steuerklasse I)
1. Jahr1.490,69 EURca. 1.130–1.170 EUR
2. Jahr1.552,07 EURca. 1.170–1.220 EUR
3. Jahr1.653,38 EURca. 1.240–1.290 EUR

Was du selbst beeinflussen kannst: Krankenkasse, Konto, Versicherungen

Die meisten Abzüge sind gesetzlich festgelegt – drei Dinge entscheidest du aber selbst, und zwar meist genau zum Ausbildungsstart:

  • Krankenkasse: Du wählst deine Kasse frei; dein Arbeitgeber braucht die Mitgliedsbescheinigung zum Vertragsbeginn. Die Grundleistungen sind überall gleich, der Zusatzbeitrag unterscheidet sich zwischen den Kassen aber um mehr als einen Prozentpunkt – beim Ausbildungsgehalt sind das einige Euro im Monat, dazu kommen Unterschiede bei Zusatzleistungen (Zahnreinigung, Reiseimpfungen, Bonusprogramme). Ein Wechsel ist nach zwölf Monaten Mitgliedschaft mit zwei Monaten Kündigungsfrist möglich.
  • Girokonto: Viele Banken führen Konten für Auszubildende gebührenfrei – ein Konto mit Kontoführungsgebühr kostet dich sonst 50–100 EUR im Jahr, die vom Netto abgehen.
  • Versicherungen: Für Schäden während der Arbeit haftet in der Regel der Arbeitgeber – für dein Privatleben brauchst du eine private Haftpflichtversicherung. Während der ersten Ausbildung bist du meist noch über deine Eltern mitversichert; frag nach, bevor du etwas abschließt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in einem körperlich fordernden Beruf wie der Pflege sinnvoll und in jungen Jahren am günstigsten – hier lohnt sich ein Vergleich, aber ohne Zeitdruck.

Zuschläge: So verdienst du mehr

Zusätzlich zu deinem regulären Ausbildungsgehalt erhältst du Zuschläge für Arbeit zu besonderen Zeiten. Diese Zuschläge sind je nach Tarifvertrag unterschiedlich hoch, aber fast überall vorgesehen:

Nachtzuschlag

+15–25 %

Für Arbeit zwischen 21:00 und 6:00 Uhr. Bei 8h Nachtdienst ca. 12 € mehr als im Tagdienst.

Wochenendzuschlag

+25 % (So)

Samstags (13–21 Uhr) 20 % Zuschlag, sonntags 25 % — und der Sonntagszuschlag ist steuerfrei!

Feiertagszuschlag

+35–135 %

Die höchsten Zuschläge gibt es an Weihnachten und Neujahr — ebenfalls steuerfrei.

Was bringen die Zuschläge konkret?

Je nachdem, wie viele Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste du im Monat hast, können die Zuschläge dein Gehalt um 50 bis 150 EUR monatlich erhöhen. Das ist gerade für Azubis ein spürbarer Unterschied.

+50–150 € So viel können die Zuschläge dein monatliches Gehalt erhöhen — ein spürbarer Unterschied als Azubi.

Gehalt nach der Ausbildung

Nach dem erfolgreichen Abschluss deiner Ausbildung steigt dein Gehalt deutlich an. Als examinierte Pflegefachfrau oder Pflegefachmann verdienst du je nach Träger, Region und Tarifvertrag:

BerufserfahrungÖffentlicher Dienst (TVöD-P, P 7, ab Mai 2026)Kirchliche Träger (AVR)Private Träger
Berufseinsteiger (Stufe 2)3.510 EUR brutto≈ TVöD-Niveauhäufig darunter, ca. 3.000–3.500 EUR
3–5 Jahre Erfahrung (Stufe 3–4)ca. 3.700–4.000 EUR brutto≈ TVöD-Niveauca. 3.300–3.900 EUR
10+ Jahre Erfahrung (Stufe 5–6)ca. 4.150–4.300 EUR brutto≈ TVöD-Niveauca. 3.600–4.200 EUR

Die Werte für den öffentlichen Dienst stammen aus der TVöD-P-Entgelttabelle (Pflege) für die Entgeltgruppe P 7, gültig ab 1. Mai 2026. Kirchliche Träger orientieren sich mit ihren AVR eng am TVöD; bei privaten Trägern ohne Tarifbindung sind die Spannen Richtwerte. Hinzu kommen jeweils Zuschläge für Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit sowie die Jahressonderzahlung.

Gut zu wissen: Im öffentlichen Dienst steigt dein Gehalt automatisch mit der Berufserfahrung (sogenannte Stufensteigerungen). Du musst also nicht jedes Mal verhandeln — das Gehalt entwickelt sich nach einem festen Schema nach oben.

Gehalt mit Fachweiterbildung

Wenn du nach der Ausbildung eine Fachweiterbildung absolvierst (z. B. Intensivpflege, Anästhesie, OP-Pflege, Palliativpflege), wirst du in der Regel in eine höhere Gehaltsgruppe eingestuft. Im TVöD-P bedeutet das die Eingruppierung in P 8 oder P 9 – je nach Stufe etwa 200–500 EUR mehr brutto pro Monat als in P 7 (z. B. P 9 Stufe 3: rund 4.180 EUR, Tabelle ab Mai 2026).

Gehalt mit Leitungsposition

Als Stationsleitung oder Pflegedienstleitung steigt dein Gehalt noch einmal deutlich. Stationsleitungen sind im TVöD-P meist in P 11 bis P 13 eingruppiert und verdienen je nach Stufe etwa 4.400–5.800 EUR brutto, Pflegedienstleitungen (P 14 bis P 16) etwa 5.000–6.900 EUR brutto (Tabelle ab Mai 2026).

Gehalt mit Pflegestudium

Mit einem Pflegestudium (Bachelor, z. B. Pflegewissenschaft oder Advanced Practice Nursing) und entsprechenden Aufgaben ist im öffentlichen Dienst eine Eingruppierung in P 12 oder höher möglich – das entspricht etwa 4.650–5.500 EUR brutto (TVöD-P ab Mai 2026). Mit Master und Leitungs- oder Expertenfunktion sind auch 6.000 EUR brutto und mehr erreichbar.

Gehaltsentwicklung: So steigt dein Einkommen über die Jahre

Hier ein Überblick über die Gehaltsentwicklung in der Pflege (Ausbildungswerte: TVAöD-Pflege 2026; Werte nach der Ausbildung: TVöD-P ab Mai 2026, gerundet; andere Träger können abweichen):

KarrierestufeBruttogehalt (Ø)Zeitraum
Ausbildung (1. Jahr)ca. 1.490 EURJahr 1
Ausbildung (3. Jahr)ca. 1.650 EURJahr 3
Berufseinsteiger (P 7, Stufe 2)ca. 3.510 EURJahr 4
Mit Berufserfahrung (P 7, Stufe 4)ca. 4.000 EURJahr 7–8
Mit Fachweiterbildung (P 9)ca. 4.300 EURJahr 8–10
Stationsleitung (P 11–P 13)ca. 4.800 EURJahr 10+
Pflegedienstleitung (P 14–P 16)ca. 5.600 EURJahr 15+
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Vergleich mit anderen Ausbildungsberufen

Um das Ausbildungsgehalt in der Pflege besser einordnen zu können, hier ein Vergleich mit anderen Ausbildungsberufen (1. Ausbildungsjahr, brutto):

AusbildungsberufGehalt 1. Jahr (brutto)Quelle / Stand
Pflegefachfrau/-mann (öffentlicher Dienst)1.490,69 EURTVAöD-Pflege, Mai 2026
Durchschnitt aller tariflichen Ausbildungsberufe (1. Jahr)ca. 1.117 EURBIBB-Erhebung, 2025
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/rca. 1.000 EURTarifvertrag ZFA, ab Juli 2025
Friseur/inca. 727 EURBIBB, 2025
Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung724 EURBIBB, 2026
Erzieher/in (schulisch)oft unvergütet

Das Pflegeausbildungsgehalt liegt damit rund ein Drittel über dem Durchschnitt aller tariflichen Ausbildungsberufe – und mehr als doppelt so hoch wie die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.

Zusätzliche finanzielle Vorteile in der Pflegeausbildung

Neben dem regulären Gehalt gibt es weitere finanzielle Aspekte, die du kennen solltest:

  • Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld): Im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Trägern erhältst du in der Regel eine Jahressonderzahlung von ca. 70–90 % eines Monatsgehalts.
  • Vermögenswirksame Leistungen: Viele Arbeitgeber zahlen einen kleinen monatlichen Betrag (ca. 6–40 EUR) als vermögenswirksame Leistung, die du z. B. in einen Bausparvertrag einzahlen kannst.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Trägern wirst du automatisch in die betriebliche Altersvorsorge aufgenommen.
  • Kostenloses oder vergünstigtes Essen: Manche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bieten vergünstigte Mahlzeiten in der Kantine.
  • Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss: Einige Arbeitgeber bezuschussen die Fahrtkosten oder bieten ein vergünstigtes Jobticket für den ÖPNV.

Tipps zum Geld sparen als Azubi in der Pflege

Auch wenn das Pflegeausbildungsgehalt vergleichsweise gut ist — als Azubi muss man trotzdem aufs Geld achten. Hier einige praktische Tipps:

1. Wohnkosten senken

  • Prüfe, ob dein Ausbildungsträger ein Wohnheim oder günstige Wohnungen anbietet — manche Krankenhäuser haben eigene Personalwohnungen zu reduzierten Mieten.
  • Ziehe eine WG in Betracht — das spart Miete und ist gleichzeitig eine gute Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen.
  • Wenn du bei deinen Eltern wohnst: Nutze den Vorteil, solange es geht.

2. Berufsausbildungsbeihilfe und Wohngeld prüfen

  • Unter bestimmten Voraussetzungen hast du als Pflege-Azubi Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit – Pflegeausbildungen nach dem PflBG sind ausdrücklich förderungsfähig (§ 57 SGB III) – vor allem, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und das Einkommen deiner Eltern unter bestimmten Grenzen liegt.
  • Auch Wohngeld kann in Frage kommen, wenn du keinen BAföG-Anspruch hast.

3. Vergünstigungen nutzen

  • Mit deinem Ausbildungsausweis bekommst du oft Rabatte bei Kinos, Museen, Fitnessstudios und im ÖPNV.
  • Viele Anbieter haben spezielle Azubi-Tarife für Handy, Internet oder Zeitungen.
  • Nutze kostenlose Angebote deiner Pflegeschule (z. B. Bibliothek, Lernmaterialien, Beratungsstellen).

4. Haushaltsbuch führen

Klingt altmodisch, wirkt aber: Wer seine Einnahmen und Ausgaben aufschreibt, gibt nachweislich weniger unnötig aus. Es gibt dafür auch gute Apps wie MoneyControl, Finanzblick oder Haushaltsbuch.

5. Zuschläge clever nutzen

Die steuerfreien Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sind netto mehr wert als das gleiche Geld in der regulären Arbeitszeit. Wenn du die Wahl hast, sind Schichten zu diesen Zeiten finanziell attraktiver.

Gehaltsrechner: Was bleibt netto übrig?

Berechne hier, wie viel von deinem Ausbildungsgehalt netto übrig bleibt. Wähle dein Ausbildungsjahr und deinen Träger — der Rechner zeigt dir die geschätzten Abzüge.

Hinweis: Die Berechnung ist eine Schätzung und kann von deinem tatsächlichen Nettolohn abweichen. Die genauen Abzüge hängen u.a. von der Krankenkasse, dem Bundesland und deiner persönlichen Situation ab.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bekomme ich in der Pflegeausbildung wirklich von Anfang an Gehalt?

Ja! Ab dem ersten Tag deiner Ausbildung erhältst du ein Ausbildungsgehalt. Schulgeld musst du nicht zahlen — das ist seit dem Pflegeberufegesetz 2020 verboten.

Muss ich mein Ausbildungsgehalt versteuern?

Grundsätzlich ja, allerdings ist die Lohnsteuer bei Ausbildungsgehältern in dieser Höhe sehr gering oder entfällt ganz (in Steuerklasse I). Die größeren Abzüge sind die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).

Kann ich neben der Pflegeausbildung jobben?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, aber du brauchst die Zustimmung deines Ausbildungsträgers. Bedenke, dass die Pflegeausbildung zeitlich sehr anspruchsvoll ist — zwischen Theorieblöcken, Praxiseinsätzen und Schichtdienst bleibt oft nicht viel Zeit für einen Nebenjob. Im Zweifel ist es sinnvoller, sich auf die Ausbildung zu konzentrieren.

Verdiene ich in Westdeutschland mehr als in Ostdeutschland?

Historisch gab es einen Gehaltsunterschied zwischen Ost und West, der aber in den letzten Jahren deutlich kleiner geworden ist. Im öffentlichen Dienst (TVöD) gelten mittlerweile bundesweit einheitliche Tarife. Bei privaten Trägern kann es noch regionale Unterschiede geben.

Was verdient man als Pflegefachkraft nach 10 Jahren?

Nach 10 Jahren Berufserfahrung liegst du im öffentlichen Dienst in P 7 bei ca. 4.150–4.300 EUR brutto (Stufe 5–6, Tabelle ab Mai 2026); mit Fachweiterbildung (P 9) sind es rund 4.300–4.660 EUR. Mit Leitungsfunktion oder Studienabschluss sind auch deutlich höhere Gehälter möglich.

Steigt das Gehalt automatisch oder muss ich verhandeln?

Das kommt auf deinen Arbeitgeber an. Im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Trägern steigt dein Gehalt automatisch nach einem festgelegten Stufensystem — du rückst mit zunehmender Berufserfahrung in höhere Gehaltsstufen auf. Bei privaten Trägern ohne Tarifbindung musst du in der Regel selbst verhandeln.

Gibt es finanzielle Unterstützung für die Ausbildung?

Ja, neben dem Ausbildungsgehalt kannst du folgende Leistungen prüfen: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit, Wohngeld, Kindergeld (wird bis 25 Jahre gezahlt, solange du in Ausbildung bist) und ggf. Stipendien (z. B. das Deutschlandstipendium oder Stipendien von Stiftungen).

Quellen

Stand: August 2026. Angaben für kirchliche und private Träger sind Richtwerte.