Die Pflegefachassistenz ist als Stufe gedacht, nicht als Sackgasse. Beide Gesetze – das Pflegeberufegesetz für die Fachkraft und das Pflegefachassistenzgesetz – enthalten Anrechnungsregeln, die den Wechsel in beide Richtungen erleichtern.

Aufwärts: Assistenz → Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Mit dem Assistenz-Abschluss erfüllst du die Zugangsvoraussetzung für die dreijährige Fachkraftausbildung (§ 11 PflBG) – auch mit Hauptschulabschluss. Und nach § 12 Abs. 2 PflBG wird eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung auf Antrag mit einem Drittel auf die Fachkraftausbildung angerechnet: Aus drei Jahren werden zwei.

Der Weg in Zahlen:

SchrittDauerErgebnis
Pflegefachassistenz18 MonateBerufsabschluss, sofort arbeitsfähig, vergütet
Fachkraftausbildung mit Anrechnung24 MonatePflegefachfrau / Pflegefachmann
gesamt3,5 Jahrebeide Abschlüsse, dazwischen Berufserfahrung möglich

Verglichen mit dem Direktweg (3 Jahre) kostet die Stufenlösung ein halbes Jahr mehr – bringt aber einen anerkannten Abschluss nach 18 Monaten, die Möglichkeit, dazwischen zu arbeiten und Geld zu verdienen, und für viele die Sicherheit, dass Pflege wirklich der richtige Beruf ist. Den Antrag auf Anrechnung stellst du bei der zuständigen Landesbehörde; die Pflegeschule hilft dabei.

Verkürzungen der Assistenz-Ausbildung (§ 11 PflFAssG)

Auch die Assistenz selbst kann kürzer sein, wenn du schon Vorkenntnisse mitbringst:

Bis zu ein Drittel Anrechnung (also bis zu 6 Monate) auf Antrag bei der Behörde für

  • eine andere abgeschlossene Ausbildung, soweit sie gleichwertig ist,
  • mindestens 18 Monate praktische Pflegetätigkeit in Vollzeit (oder entsprechend länger in Teilzeit), die nicht länger als 36 Monate zurückliegt,
  • anderweitig erworbene Kompetenzen, die in einem Kompetenzfeststellungsverfahren nachgewiesen wurden.

Vorbereitungskurs statt Ausbildung – 320 Stunden: Bei positiver Prognose der Pflegeschule kann die Ausbildung auf einen Vorbereitungskurs von 320 Stunden verkürzt werden, wenn du

  • eine Fachkraftausbildung nach dem PflBG nach mindestens der Hälfte abgebrochen hast (nicht länger als 36 Monate her) oder
  • mindestens 36 Monate in der Pflege gearbeitet hast (nicht länger als 36 Monate her).

Das ist der Weg für erfahrene Pflegehilfskräfte ohne Abschluss: 320 Stunden Kurs, Abschlussprüfung, Berufsabschluss. Für den Vorbereitungskurs gelten Ausbildungsvertrag und Vergütungspflicht nicht – du machst ihn in der Regel neben deiner Arbeit.

Nach nicht bestandener Fachkraftprüfung: Wer die Fachkraftausbildung nicht bestanden, aber die Zwischenprüfung geschafft hat (nicht länger als 36 Monate her), kann die praktische Ausbildung und den Unterricht vollständig erlassen bekommen und direkt zur Assistenz-Prüfung antreten (§ 11 Abs. 3).

Bestandsschutz für alte Abschlüsse (§ 50 PflFAssG)

Wer bereits eine landesrechtliche Helfer- oder Assistenzausbildung von mindestens einem Jahr abgeschlossen hat, muss nichts nachholen: Die vorhandene Erlaubnis gilt zugleich als Erlaubnis zum Führen der neuen Berufsbezeichnung. Kürzere Landesausbildungen (unter einem Jahr) fallen nicht darunter – hier lohnt sich der Blick auf die Verkürzungen oben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert die Pflegefachkraft-Ausbildung nach der Assistenz?

Zwei statt drei Jahre: § 12 Abs. 2 PflBG sieht die Anrechnung von einem Drittel vor, wenn die Assistenz- oder Helferausbildung mindestens ein Jahr gedauert hat und erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Anrechnung musst du beantragen.

Ich arbeite seit Jahren als Pflegehilfskraft ohne Abschluss. Muss ich 18 Monate in die Ausbildung?

Nicht unbedingt. Mit mindestens 36 Monaten praktischer Pflegetätigkeit (nicht länger als drei Jahre her) und positiver Prognose der Pflegeschule reicht ein Vorbereitungskurs von 320 Stunden vor der Abschlussprüfung (§ 11 Abs. 2 PflFAssG). Mit mindestens 18 Monaten Berufserfahrung kann die Ausbildung um bis zu ein Drittel verkürzt werden.

Ich habe die Fachkraftausbildung abgebrochen. Kann ich den Assistenz-Abschluss bekommen?

Ja, wenn du mindestens die Hälfte der Fachkraftausbildung absolviert hast und der Abbruch nicht länger als 36 Monate zurückliegt: Dann genügt bei positiver Prognose der Schule ein 320-Stunden-Vorbereitungskurs. Hast du die Zwischenprüfung bestanden, aber die Abschlussprüfung nicht, kannst du direkt zur Assistenz-Prüfung antreten.

Quellen

Stand: August 2026. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zur Pflegefachassistenz (§ 47 PflFAssG) mit Stundenverteilung und Prüfungsdetails lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor – wir aktualisieren, sobald sie veröffentlicht ist.