Wer 2026 in die Pflege einsteigen will, steht vor einer Übergangsfrage: Noch eine Pflegehelfer-Ausbildung nach Landesrecht beginnen – oder auf die Pflegefachassistenz ab 2027 warten? Das Gesetz regelt den Übergang in § 52 PflFAssG genau.

Die Übergangsfristen (§ 52 PflFAssG)

SituationRegel
Landesrechtliche Ausbildung vor dem 31.12.2026 begonnenkann nach den bisherigen Landesvorschriften bis zum 31.12.2029 abgeschlossen werden
Landesrechtliche Ausbildung 2027 begonnennur möglich, wenn das Bundesland dies zur Sicherung der Ausbildungskapazitäten ausdrücklich vorsieht; Beginn spätestens 31.12.2027, Abschluss bis 31.12.2030
Abschluss einer mindestens einjährigen Landesausbildunggilt zugleich als Erlaubnis zum Führen der neuen Berufsbezeichnung (§ 50) – kein Nachteil gegenüber dem neuen Abschluss

Für dich heißt das: Eine 2026 begonnene Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung ist keine Fehlentscheidung. Du schließt sie regulär ab, darfst dich danach Pflegefachassistentin bzw. Pflegefachassistent nennen – vorausgesetzt, die Ausbildung dauert mindestens ein Jahr – und kannst sie mit einem Drittel auf die Fachkraftausbildung anrechnen lassen.

Jetzt anfangen oder warten?

Für 2026 spricht:

  • Du verlierst kein halbes Jahr oder mehr bis zum Start 2027.
  • Bei einjährigen Landesausbildungen bist du schneller fertig als mit 18 Monaten.
  • Der Abschluss ist über § 50 gleichgestellt.

Für 2027 spricht:

  • Garantierte Vergütung (§ 17) – manche Landesausbildungen sind bis heute unvergütet oder schlecht bezahlt.
  • Zugang auch ohne Schulabschluss über die Eignungsprognose.
  • Bundesweit einheitlicher Abschluss mit geschützter Berufsbezeichnung, gleich anerkannt in allen Ländern.
  • Ausdrücklich geregelte Teilzeit (bis 36 Monate) und Verkürzungen für Berufserfahrene.

Unser Rat: Wenn du 2026 einen vergüteten Platz in einer mindestens einjährigen Landesausbildung bekommst, nimm ihn. Wenn die Ausbildung in deinem Land unvergütet ist, kürzer als ein Jahr dauert oder du keinen Schulabschluss hast, warte auf 2027 – und nutze die Zeit für ein Praktikum oder einen Sprachkurs.

Was ist mit den bisherigen Bezeichnungen?

Die Landesbezeichnungen sind vielfältig: Pflegehelfer:in, Krankenpflegehelfer:in, Altenpflegehelfer:in, Gesundheits- und Pflegeassistent:in, Pflegefachhelfer:in, Pflegeassistent:in – je nach Bundesland mit einem, anderthalb oder zwei Jahren Dauer. Ab 2027 tritt an ihre Stelle die einheitliche Pflegefachassistenz. Wer eine der alten Bezeichnungen führt, darf das weiterhin; bei Abschlüssen ab einem Jahr Dauer kommt die neue Bezeichnung automatisch hinzu.

Wo die Ausbildung angeboten wird

Die Pflegefachassistenz wird an Pflegeschulen stattfinden, die auch die Fachkraftausbildung anbieten, sowie an bisherigen Helfer-/Assistenzschulen, die die neuen Mindestanforderungen erfüllen (§ 8, § 51 PflFAssG). Welche Schulen ab 2027 starten, wird im Laufe des Jahres 2026 klar. In unserem Pflegeschulen-Verzeichnis kennzeichnen wir Schulen mit Pflegefachassistenz-Angebot, sobald sie es bekanntgeben.

Sie sind eine Pflegeschule und starten 2027 mit der Pflegefachassistenz? Schreiben Sie uns an team@meinepflegeausbildung.de – wir nehmen Ihr Angebot in das Verzeichnis auf.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich beginne im Herbst 2026 eine Pflegehelfer-Ausbildung. Ist mein Abschluss 2027 noch etwas wert?

Ja. Vor dem 31.12.2026 begonnene Landesausbildungen werden regulär abgeschlossen (bis spätestens 2029). Dauert die Ausbildung mindestens ein Jahr, gilt dein Abschluss zugleich als Erlaubnis für die neue Berufsbezeichnung Pflegefachassistentin / Pflegefachassistent (§ 50 PflFAssG).

Gibt es die alte Pflegehelfer-Ausbildung 2027 noch?

Nur ausnahmsweise: Bundesländer können Neuaufnahmen bis Ende 2027 zulassen, wenn das für die Ausbildungskapazitäten nötig ist (§ 52 Abs. 2). Regelfall ab 2027 ist die Pflegefachassistenz.

Quellen

Stand: August 2026. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zur Pflegefachassistenz (§ 47 PflFAssG) mit Stundenverteilung und Prüfungsdetails lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor – wir aktualisieren, sobald sie veröffentlicht ist.