Die Pflegefachassistenz ist bewusst als niedrigschwelliger Einstieg in die Pflege angelegt. Das Pflegefachassistenzgesetz nennt in § 10 die Zugangsvoraussetzungen – und sie sind deutlich offener als bei der dreijährigen Fachkraftausbildung.

Wer zugelassen wird (§ 10 PflFAssG)

Zugang zur Ausbildung hat, wer eine dieser Voraussetzungen erfüllt:

VoraussetzungWas zählt
Hauptschulabschlussder erste allgemeinbildende Schulabschluss (je nach Land auch „Berufsreife" oder „erster Schulabschluss")
gleichwertiger Schulabschlussin- oder ausländische Abschlüsse, die dem Hauptschulabschluss entsprechen – höhere Abschlüsse natürlich auch
abgeschlossene Berufsausbildungjede erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, unabhängig vom Beruf
positive Eignungsprognoseohne Schulabschluss: wenn die Pflegeschule „positiv und sachlich begründet" prognostiziert, dass du die Ausbildung erfolgreich absolvieren und die Abschlussprüfung bestehen kannst (§ 10 Abs. 2)

Die Eignungsprognose ist das Neue: Bisher war ohne Schulabschluss in den meisten Bundesländern Schluss. Ab 2027 entscheidet die Pflegeschule – in der Regel nach einem Gespräch, einem Praktikum oder einem kurzen Eignungstest.

Weitere Voraussetzungen

Über § 10 Abs. 3 gelten die Anforderungen an die spätere Berufserlaubnis (§ 2 Nr. 2–4) schon für den Zugang:

  • Zuverlässigkeit – kein Verhalten, aus dem sich Unzuverlässigkeit für den Beruf ergibt (in der Praxis: erweitertes Führungszeugnis),
  • gesundheitliche Eignung – ärztliche Bescheinigung, Impfnachweise (u. a. Masernschutz),
  • Deutschkenntnisse – „die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache". Das Gesetz nennt kein Niveau; Länder und Schulen legen es fest, üblich ist B1 bis B2. Bewerber:innen aus dem Ausland finden alle Details auf unserer Seite Pflegeausbildung aus dem Ausland – die Pflegefachassistenz ist dort ein häufiger Einstiegsweg.

Ein Mindestalter nennt das Gesetz nicht. Wer unter 18 ist, fällt unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (Nachtdienst, Arbeitszeiten).

Wo du dich bewirbst

Wie bei der Fachkraftausbildung schließt du den Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung – Krankenhaus, Pflegeheim oder ambulanter Dienst (§ 7 PflFAssG) –, der mit einer Pflegeschule kooperiert. Viele Träger bilden beide Berufe aus; frag bei der Bewerbung ausdrücklich nach der „Pflegefachassistenz ab 2027". In unserem Pflegeschulen-Verzeichnis findest du Träger und Schulen in deiner Nähe.

Zeitplan: Die ersten Kurse starten ab dem 1. Januar 2027; Pflegeschulen legen ihre Starttermine (häufig Februar/März, August/September, Oktober) im Laufe des Jahres 2026 fest. Bewerbungen laufen meist 6–9 Monate vorher – also ab Herbst 2026.

Die Bewerbung

Die Unterlagen entsprechen denen für die Fachkraftausbildung: Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, letztes Zeugnis, ggf. Praktikums- oder Arbeitsbescheinigungen. Im Anschreiben zählt vor allem eines: warum Pflege – und warum die Assistenz als Einstieg. Wer die Fachkraft als Ziel nennt („in 18 Monaten Abschluss, dann verkürzt weiter zur Pflegefachfrau"), zeigt Perspektive. Alles zum Aufbau steht unter Bewerbungsschreiben und Lebenslauf; typische Fragen für das Gespräch unter Vorstellungsgespräch.

Vorlagen zum Herunterladen

Muster-Anschreiben und Lebenslauf-Vorlage für die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz in der Pflege – mit Platzhaltern, die du durch deine eigenen Angaben ersetzt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich die Pflegefachassistenz ohne Schulabschluss machen?

Ja, wenn die Pflegeschule eine positive und sachlich begründete Eignungsprognose ausstellt (§ 10 Abs. 2 PflFAssG). Wie die Schule das prüft – Gespräch, Praktikum, Test –, legt sie selbst fest. Ein Praktikum vor der Bewerbung ist der beste Weg, die Prognose zu bekommen.

Welches Deutschniveau brauche ich?

Das Gesetz verlangt „die für die Ausübung des Berufs erforderlichen" Deutschkenntnisse, ohne ein Niveau zu nennen. Pflegeschulen und Länder setzen in der Regel B1 bis B2 voraus; Unterricht, Dokumentation und Prüfung finden auf Deutsch statt.

Reicht ein Realschulabschluss – oder sollte ich dann gleich die Fachkraftausbildung machen?

Mit mittlerem Schulabschluss steht dir die dreijährige Fachkraftausbildung direkt offen – sie ist der umfassendere Abschluss mit mehr Verantwortung und höherem Gehalt. Die Assistenz lohnt sich, wenn du schneller in den Beruf willst, dich erst einmal ausprobieren möchtest oder in Teilzeit lernen musst. Unser Vergleich: Pflegefachassistenz oder Pflegefachkraft?

Ich habe schon eine Pflegehelfer-Ausbildung aus meinem Bundesland. Muss ich neu anfangen?

Nein. Wer eine landesrechtlich geregelte Helfer- oder Assistenzausbildung von mindestens einem Jahr abgeschlossen hat, behält seine Erlaubnis – sie gilt zugleich als Erlaubnis zum Führen der neuen Berufsbezeichnung (§ 50 PflFAssG).

Quellen

Stand: August 2026. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zur Pflegefachassistenz (§ 47 PflFAssG) mit Stundenverteilung und Prüfungsdetails lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor – wir aktualisieren, sobald sie veröffentlicht ist.