Die Ausbildung zur Pflegefachassistentin, zum Pflegefachassistenten oder zur Pflegefachassistenzperson endet mit einer staatlichen Prüfung. Wie sie abläuft, regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (PflFAssAPrV) vom 2. Juni 2026, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Auf dieser Seite findest du den Ablauf, die Notenberechnung und 25 Prüfungsfragen mit Antworten zum Üben.

Die drei Prüfungsteile im Überblick

TeilInhaltDauerPrüfende
Schriftlich2 Aufsichtsarbeiten mit je einer Fallsituationje 120 Minuten, meist an zwei Werktagen innerhalb einer Woche2 schulische Fachprüfer je Arbeit
MündlichBearbeitung einer Fallsituation20–30 Minuten pro Person, mit Vorbereitungszeit2 schulische Fachprüfer
Praktischreale, nicht komplexe Pflegesituation mit ein bis zwei MenschenDurchführung bis 120 Minuten1 praktischer und 1 schulischer Fachprüfer

Die Prüfung beginnt frühestens drei Monate vor dem Ende der Ausbildung. Die Termine und die Zulassung bekommst du spätestens zwei Wochen vorher mitgeteilt (§§ 17, 18 PflFAssAPrV).

Der schriftliche Teil: zwei Klausuren

Beide Aufsichtsarbeiten sind fallbezogen: Du bekommst eine Pflegesituation und bearbeitest Aufgaben dazu (§ 27).

  • Erste Klausur: geplante Pflege in nicht komplexen Situationen durchführen, in komplexen Situationen mitwirken und bei Planung und Evaluation unterstützen, auch bei Menschen in belastenden Lebenssituationen. Dazu kommt entweder die Unterstützung bei der Lebensgestaltung und Teilhabe oder die Förderung von Entwicklung und Autonomie.
  • Zweite Klausur: Pflege mit Schwerpunkt Gesundheitsförderung und Prävention sowie die eigenständige Durchführung von übertragenen ärztlichen Maßnahmen im Pflegekontext.

Die Fälle unterscheiden sich in Alter, sozialem und kulturellem Umfeld sowie im Versorgungsbereich (Langzeit- und Akutpflege). Die Länder dürfen zentrale Prüfungsaufgaben vorgeben, dann gibt es einen landesweit einheitlichen Termin.

Der mündliche Teil

Du bearbeitest eine komplexe Fallsituation im Gespräch. Schwerpunkt ist Kommunikation, Information und Anleitung (Kompetenzbereich II), verbunden mit einem der Bereiche Teamarbeit und interprofessionelle Zusammenarbeit (III), Qualität und rechtliche Vorgaben (IV) oder fachliche Grundlagen und eigene Entwicklung (V). Der Fall stammt aus einem anderen Versorgungsbereich als deine praktische Prüfung. Geprüft wird einzeln oder zu zweit (§§ 33, 34).

Der praktische Teil

Die praktische Prüfung findet in einer realen, nicht komplexen Pflegesituation statt, meist bei deinem Träger der praktischen Ausbildung. Du pflegst ein bis zwei Menschen nach einem vorliegenden Pflegeplan. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Fachkraftprüfung, in der der Pflegeplan selbst erstellt wird.

Ablauf (§§ 38, 39):

  1. Vorbereitungsteil: organisatorische und fachliche Vorbereitung unter Aufsicht
  2. Fallvorstellung: höchstens 20 Minuten
  3. Durchführung der geplanten und situativ nötigen Maßnahmen: vorbereiten, umsetzen, nachbereiten, dokumentieren
  4. Reflexionsgespräch: höchstens 20 Minuten

Fallvorstellung, Durchführung und Reflexion zusammen sollen 120 Minuten nicht überschreiten. Geprüft werden Kompetenzen aus allen fünf Kompetenzbereichen.

Noten, Bestehen und Wiederholung

  • Vornoten: Vor der Prüfung legt der Prüfungsausschuss für jeden Teil eine Vornote aus deinem Ausbildungszeugnis fest: die Unterrichtsnote für den schriftlichen und mündlichen Teil, die Note der praktischen Ausbildung für den praktischen Teil. Sie zählt 25 Prozent, die Prüfungsleistung 75 Prozent (§§ 25, 32, 35, 40).
  • Zulassung: Die Durchschnittsnote deines Zeugnisses muss mindestens „ausreichend“ sein, und du darfst die erlaubten Fehlzeiten nicht überschritten haben (§ 17).
  • Bestehen: Jede Aufsichtsarbeit, der mündliche und der praktische Teil müssen mindestens „ausreichend“ sein. Die Gesamtnote ist der Durchschnitt der drei Teile (§ 43).
  • Wiederholung: Jede Klausur, der mündliche und der praktische Teil können einmal wiederholt werden, in der Regel innerhalb von sechs Monaten. Vor einer Wiederholung der praktischen Prüfung ist ein zusätzlicher Praxiseinsatz Pflicht (§§ 31, 37, 42).

Unterschiede zur Prüfung als Pflegefachkraft

PflegefachassistenzPflegefachfrau / Pflegefachmann
Klausuren2 × 120 Minuten3 × 120 Minuten
Mündliche Prüfung20–30 Minuten30–45 Minuten
Praktische Prüfungnicht komplexe Situation, nach vorliegendem Pflegeplan, 1–2 Menschenkomplexe Situation, eigener Pflegeplan, mindestens 2 Menschen
Durchführungsteil praktischbis 120 Minutenbis 240 Minuten

Mehr zur Fachkraftprüfung unter Abschlussprüfung.

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25 Prüfungsfragen mit Antworten

Klick auf eine Frage, um die Antwort zu sehen. Beantworte sie erst selbst, laut oder schriftlich.

Rolle, Recht und Zusammenarbeit

1. Was ist der Unterschied zwischen nicht komplexen und komplexen Pflegesituationen?

In nicht komplexen Situationen ist der Zustand des Menschen stabil und gut vorhersehbar, die Pflege ist geplant und überschaubar. Hier pflegt die Pflegefachassistenz selbstständig. In komplexen Situationen sind Zustand und Bedarf instabil oder schwer einschätzbar, etwa nach einer großen Operation oder in einer Krise. Hier wirkt die Pflegefachassistenz mit, die Verantwortung liegt bei der Pflegefachperson.

2. Wer trägt die Verantwortung für den Pflegeprozess?

Die Pflegefachperson. Die Erhebung des Pflegebedarfs, die Planung und Steuerung des Pflegeprozesses und die Qualitätssicherung sind ihr vorbehalten (§ 4 PflBG). Die Pflegefachassistenz unterstützt bei Planung und Evaluation und führt geplante Maßnahmen durch.

3. Was tust du, wenn sich der Zustand eines Bewohners plötzlich verschlechtert?

Beobachten, Vitalzeichen messen, den Menschen nicht allein lassen und sofort die verantwortliche Pflegefachperson informieren, im Notfall den Notruf. Danach Beobachtungen und Maßnahmen dokumentieren.

4. Darfst du eine Aufgabe ablehnen, die du nicht sicher beherrschst?

Ja, und du solltest es sogar. Wer eine Maßnahme durchführt, trägt die Durchführungsverantwortung. Sag offen, dass du dich unsicher fühlst, und bitte um Anleitung.

5. Wo ist die Schweigepflicht geregelt, und gilt sie auch für dich?

Strafrechtlich in § 203 StGB. Sie gilt für alle Pflegenden, auch in der Ausbildung und auch gegenüber Angehörigen, wenn der pflegebedürftige Mensch nicht eingewilligt hat.

Vitalzeichen und Beobachtung

6. Wie lauten die Normwerte für Puls, Atemfrequenz und Blutdruck bei Erwachsenen?

Puls 60–100 Schläge pro Minute, Atemfrequenz 12–20 Atemzüge pro Minute, Blutdruck unter 140/90 mmHg. Mehr unter Vitalzeichen und Normwerte.

7. Worauf achtest du beim Blutdruckmessen?

Passende Manschettengröße, Manschette auf Herzhöhe, vorher einige Minuten Ruhe, nicht sprechen, nicht am Arm mit Shunt, Infusion oder nach Lymphknotenentfernung messen.

8. Ab welcher Temperatur spricht man von Fieber?

Ab etwa 38,1 °C. Werte zwischen 37,5 und 38,0 °C gelten als erhöht (subfebril). Den Messort immer mit dokumentieren.

9. Woran erkennst du eine Unterzuckerung?

Zittern, Schwitzen, Heißhunger, Unruhe, Herzrasen, Verwirrtheit bis zur Bewusstlosigkeit; Blutzucker unter 70 mg/dl. Sofort die Pflegefachperson informieren, bei Bewusstsein schnell wirksame Kohlenhydrate nach Verfahrensregel geben.

10. Was beobachtest du bei der Ausscheidung?

Menge, Farbe, Geruch, Häufigkeit und Beimengungen von Urin und Stuhl, Schmerzen beim Wasserlassen, Verstopfung oder Durchfall. Auffälligkeiten dokumentierst du und gibst sie weiter.

Prophylaxen

11. Was gehört zur Dekubitusprophylaxe?

Bewegung fördern, Positionswechsel nach Bewegungsplan, druckverteilende Hilfsmittel, Fersen frei lagern, Scherkräfte vermeiden, Haut regelmäßig inspizieren und pflegen, Ernährung sichern.

12. Nenne drei Maßnahmen der Sturzprophylaxe.

Stolperfallen entfernen und für gute Beleuchtung sorgen, festes Schuhwerk, Hilfsmittel wie Rollator in Reichweite und den Umgang üben. Außerdem: Bett niedrig stellen, Klingel erreichbar, Kraft- und Balancetraining.

13. Wie hilfst du einem Menschen mit Schluckstörung beim Essen?

Aufrecht hinsetzen, Kopf leicht nach vorn, kleine Portionen, viel Zeit, Konsistenz nach Vorgabe (z. B. angedickte Getränke), nach dem Essen aufrecht sitzen lassen und Mundpflege. Bei Husten oder gurgelnder Stimme sofort die Pflegefachperson informieren.

14. Warum ist ausreichendes Trinken bei älteren Menschen so wichtig?

Das Durstgefühl lässt im Alter nach. Flüssigkeitsmangel kann zu Verwirrtheit, Verstopfung, Harnwegsinfekten und Stürzen führen. Getränke sichtbar anbieten, Vorlieben erfragen und bei Bedarf ein Trinkprotokoll führen.

15. Wie beugst du einer Pneumonie vor?

Mobilisation, Atemübungen, Oberkörperhochlage, ausreichend trinken, gute Mundpflege und bei Schmerzen frühzeitig die Pflegefachperson informieren, damit tiefes Atmen möglich bleibt.

Hygiene und übertragene ärztliche Maßnahmen

16. Wann desinfizierst du dir die Hände?

Vor dem Kontakt mit dem Menschen, vor aseptischen Tätigkeiten, nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material, nach dem Kontakt mit dem Menschen und nach Kontakt mit seiner unmittelbaren Umgebung (die fünf Momente der Händedesinfektion).

17. Wie lange dauert eine hygienische Händedesinfektion?

In der Regel 30 Sekunden, maßgeblich ist die Herstellerangabe. Die Hände müssen die ganze Zeit vollständig benetzt sein.

18. Was bedeutet die 6-R-Regel?

Richtiger Patient, richtiges Arzneimittel, richtige Dosierung, richtige Applikationsart, richtiger Zeitpunkt, richtige Dokumentation. Sie hilft, Fehler bei der Medikamentengabe zu vermeiden.

19. Welche ärztlichen Maßnahmen darf eine Pflegefachassistenz übernehmen?

Zur Übertragung geeignete diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die ärztlich angeordnet und dir übertragen wurden und die du sicher beherrschst, zum Beispiel Blutzucker messen oder Medikamente nach Plan verabreichen. Welche Maßnahmen konkret übertragen werden, regeln Anordnung, Einrichtung und dein Ausbildungsstand.

20. Wie gehst du mit gebrauchten Kanülen um?

Nicht in die Schutzkappe zurückstecken (kein Recapping), sondern sofort in einen durchstichsicheren Abwurfbehälter. Bei einer Stichverletzung die Wunde bluten lassen, desinfizieren, sofort melden und ärztlich vorstellen.

Kommunikation und Begleitung

21. Wie sprichst du mit einem Menschen mit Demenz?

Ruhig, freundlich und in kurzen, einfachen Sätzen, mit Blickkontakt und von vorn. Gefühle aufgreifen statt zu korrigieren oder zu diskutieren (Validation).

22. Wie leitest du einen Menschen an, etwas selbst zu tun?

Schritt für Schritt erklären und zeigen, den Menschen selbst ausprobieren lassen, loben und nur so viel helfen wie nötig. Die Ressourcen des Menschen stehen im Mittelpunkt.

23. Was tust du, wenn ein Angehöriger sich über die Pflege beschwert?

Zuhören, ernst nehmen, nicht rechtfertigen oder streiten. Sachlich erklären, was du weißt, und die Pflegefachperson oder Wohnbereichsleitung einbeziehen. Das Gespräch und vereinbarte Schritte dokumentieren.

24. Wie begleitest du einen sterbenden Menschen?

Da sein, Ruhe ausstrahlen, Mundpflege und Lippenpflege, Lagerung nach Wunsch, auf Zeichen von Schmerz, Unruhe oder Atemnot achten und sie weitergeben, Angehörige einbeziehen und Wünsche respektieren.

25. Warum ist Dokumentation so wichtig?

Sie sichert, dass alle im Team dieselben Informationen haben, macht die Pflege nachvollziehbar und schützt rechtlich. Es gilt: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht gemacht.

Mehr Fragen auf Fachkraftniveau mit Fallbeispiel findest du unter Prüfungsfragen Pflegeexamen.

Quellen