Geschafft – das Examen ist bestanden! Jetzt geht es um die Frage: Wo arbeite ich als Pflegefachkraft? Die gute Nachricht: Du hast die Wahl. Pflegefachkräfte werden überall gesucht, und du kannst dir deinen Arbeitgeber genauer aussuchen als in fast jedem anderen Beruf.

Schritt 1: Die Berufserlaubnis beantragen

Um dich „Pflegefachfrau" oder „Pflegefachmann" nennen und als Fachkraft arbeiten zu dürfen, brauchst du die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (§ 1 PflBG). Sie wird auf Antrag bei der zuständigen Behörde deines Bundeslandes erteilt. Voraussetzungen sind die bestandene Prüfung, die Zuverlässigkeit (meist Nachweis per Führungszeugnis), die gesundheitliche Eignung (ärztliche Bescheinigung) und ausreichende Deutschkenntnisse (§ 2 PflBG).

Tipp: Frag deine Pflegeschule schon vor dem Examen, welche Unterlagen die Behörde verlangt – viele Schulen sammeln die Anträge gebündelt ein. Beantrage Führungszeugnis und ärztliches Attest rechtzeitig, damit du nach dem Examen ohne Pause als Fachkraft starten kannst.

Schritt 2: Übernahme oder Wechsel?

Bleiben beim Ausbildungsbetrieb hat Vorteile: Du kennst Team, Abläufe und Dokumentation, die Einarbeitung ist kurz, und viele Träger bieten ihren Azubis eine Übernahmegarantie. Wechseln lohnt sich, wenn du in einen anderen Bereich willst, die Bedingungen im Ausbildungsbetrieb schlecht waren oder ein anderer Arbeitgeber deutlich mehr bietet.

Sprich am besten im letzten Ausbildungsdrittel mit deinem Träger über die Übernahme – und schau dich gleichzeitig um. Ein konkretes Angebot von außen ist auch die beste Grundlage für ein Gespräch über Station, Arbeitszeit und Weiterbildung.

Schritt 3: Woran du einen guten Arbeitgeber erkennst

KriteriumWorauf achtenFrage im Vorstellungsgespräch
TarifbindungTVöD-P, TV-L, AVR oder Haustarif – oder gar kein Tarif?„Nach welchem Tarif bezahlen Sie, und in welche Gruppe werde ich eingestuft?"
EinarbeitungFeste Einarbeitungszeit, Ansprechperson, Checkliste„Wie lange dauert die Einarbeitung, und wer begleitet mich?"
DienstplanVerlässlichkeit, wie oft wird man aus dem Frei geholt?„Wie früh steht der Dienstplan, und wie wird Einspringen geregelt?"
PersonalbesetzungWie viele Fachkräfte pro Schicht? Leasingkräfte?„Wie ist eine typische Frühschicht besetzt?"
WeiterbildungFachweiterbildung, Praxisanleitung, Fortbildungstage„Welche Weiterbildungen fördern Sie, und unter welchen Bedingungen?"
ZusatzleistungenBetriebliche Altersvorsorge, Jobticket, Kinderbetreuung„Welche Zusatzleistungen gibt es?"

Weitere Tipps fürs Gespräch findest du unter Das Vorstellungsgespräch.

Was verdienst du als Berufseinsteiger?

Im öffentlichen Dienst startest du als Pflegefachkraft in P 7, Stufe 2, mit rund 3.510 € brutto (TVöD-P ab Mai 2026), plus Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und Jahressonderzahlung. Kirchliche Träger liegen meist auf ähnlichem Niveau, private Träger ohne Tarif oft darunter. Was davon netto bleibt, rechnet dir unser Gehaltsrechner aus.

Bei Arbeitgebern ohne Tarifbindung darfst und solltest du verhandeln. Nimm den TVöD-P-Wert als Anker, nenne eine konkrete Zahl und verhandle auch über Dinge wie feste Wochenenden, Weiterbildung oder Arbeitszeitmodell.

Wie finde ich Stellen?

  • Direkt bei Kliniken und Trägern: Karriereseiten und Initiativbewerbungen – als Pflegefachkraft wirst du fast immer eingeladen.
  • Jobbörsen: große Portale und spezialisierte Pflege-Jobbörsen.
  • Jobvermittlung für Pflegekräfte: Du gibst deine Wünsche an (Ort, Bereich, Arbeitszeit, Gehalt) und bekommst passende Angebote. Für dich ist das kostenlos, die Arbeitgeber zahlen. Praktisch, wenn du wenig Zeit hast oder Angebote vergleichen willst.

Die Probezeit

In den ersten Monaten (meist sechs) gilt in der Regel eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist. Nutze sie auch für dich: Passt das Team? Wird die Einarbeitung eingehalten? Stimmt, was im Gespräch versprochen wurde? Wenn nicht, ist ein Wechsel in dieser Zeit am einfachsten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich nach dem Examen sofort als Fachkraft arbeiten?

Als Fachkraft im Sinne der Berufsbezeichnung erst mit der Erlaubnis nach § 1 PflBG. Viele Behörden stellen sie zügig aus, wenn alle Unterlagen vollständig sind – deshalb lohnt es sich, Führungszeugnis und Attest früh zu besorgen.

Muss ich nach der Ausbildung bei meinem Träger bleiben?

Nein. Vereinbarungen, die dich für die Zeit nach der Ausbildung in deiner beruflichen Tätigkeit beschränken, sind nach § 24 PflBG nichtig. Erlaubt ist nur, dass du in den letzten drei Monaten der Ausbildung freiwillig einen Arbeitsvertrag für die Zeit danach unterschreibst. Wenn dein Arbeitgeber dir aber z. B. eine Weiterbildung bezahlt, kann es eine Bindungsklausel geben.

Ist Zeitarbeit in der Pflege eine gute Idee für den Einstieg?

Zeitarbeit zahlt oft gut und bietet flexible Dienstpläne. Für den Berufseinstieg ist ein fester Arbeitsplatz mit Einarbeitung aber meist die bessere Wahl: Du sammelst Routine in einem festen Team, und viele Weiterbildungen setzen eine Anstellung im Fachbereich voraus.

Quellen